{"id":3735,"date":"2023-06-28T19:16:31","date_gmt":"2023-06-28T17:16:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.epodex-industries.com\/?page_id=3735"},"modified":"2023-12-04T11:16:24","modified_gmt":"2023-12-04T10:16:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/old.epodex-industries.com\/de\/info\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>1 ) Allgemeines &#8211; Geltungsbereich<\/h2>\n<ol>\n<li>Die vorliegenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer (\u00a714 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden g\u00fcltigen Fassung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Im Verh\u00e4ltnis zu unseren Kunden gelten ausschlie\u00dflich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir einen Vertrag in Kenntnis der Bedingungen des Kunden ausf\u00fchren, ohne einen Vorbehalt zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<li>Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen) haben Vorrang vor diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rungen von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- bzw. Schriftform.<\/li>\n<li>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>2) Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt<\/h2>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder vorbehaltloser Erbringung der bestellten Lieferungen.<\/li>\n<li>Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren. Bei Verarbeitung sind diese jedoch zu beachten.<\/li>\n<li>Bei Verk\u00e4ufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegem\u00e4\u00dfheit, stellen aber keine Garantie f\u00fcr die von uns zu liefernden Waren dar.<\/li>\n<li>Alle Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag, insbesondere m\u00fcndliche Abmachungen, Ausk\u00fcnfte, Empfehlungen, Ratschl\u00e4ge und andere Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern binden uns erst mit schriftlicher oder formularm\u00e4\u00dfiger Best\u00e4tigung; sie begr\u00fcnden keinen Beratungsvertrag, solange ein solcher nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>3) Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug<\/h2>\n<ol>\n<li>Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Preise bzw. die gem\u00e4\u00df unserer aktuellen Preisliste. Zu diesen Preisen kommen zus\u00e4tzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he sowie die Kosten f\u00fcr einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Versand, die Transportkosten ab unserem Werk oder ab unserem Lager, die Rollgeldkosten und, soweit vereinbart, die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen k\u00f6nnen l\u00e4nderspezifische Abgaben hinzukommen.<\/li>\n<li>Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise im Verh\u00e4ltnis der Entwicklung der Kosten f\u00fcr Rohstoffe, Transport und Energie entsprechend anzupassen.<\/li>\n<li>Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten F\u00e4lligkeitsdatums kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.<\/li>\n<li>Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht besteht ferner nur, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis wie unser Anspruch beruht.<\/li>\n<li>Wenn der Besteller f\u00e4llige Rechnungen nicht zahlt, ein Zahlungsziel \u00fcberschreitet oder sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers verschlechtern, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers f\u00e4llig zu stellen und unter Ab\u00e4nderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverh\u00e4ltnis beruhen, zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>4) Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug<\/h2>\n<ol>\n<li>Vereinbarte Lieferfristen gelten nur ann\u00e4herungsweise, sofern nicht schriftlich ausdr\u00fccklich ein Fixgesch\u00e4ft vereinbart worden ist. Werden Lieferfristen aus von uns zu vertretenden Umst\u00e4nden \u00fcberschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag schriftlich zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Im Falle h\u00f6herer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umst\u00e4nde, wie z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Ausfall von Produktionsanlagen, \u00dcberschreitungen von Fristen oder Lieferausf\u00e4lle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskr\u00e4ftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdlichen Eingriffen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung \u00fcber die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verz\u00f6gert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzanspr\u00fcche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem\u00e4\u00df Ziffer VIII dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferst\u00f6rung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in Ziffer VIII begrenzt.<\/li>\n<li>Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten berechtigt.<\/li>\n<li>Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>5) Gefahr\u00fcbergang, Transport- und Verpackungskosten<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Werk oder Lager und ist dort vom Besteller auf eigene Gefahr und Kosten abzuholen. In diesem Falle geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung beim Besteller auf den Besteller \u00fcber. Im \u00dcbrigen geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Liefergegenst\u00e4nde mit \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<li>Leihbeh\u00e4lter und Leihverpackungen sind innerhalb von 60 Tagen restentleert und frachtfrei vom Besteller zur\u00fcckzusenden; Verlust und Besch\u00e4digung der Leihbeh\u00e4lter und Leihverpackungen gehen zu Lasten des Bestellers. Leihverpackungen (-beh\u00e4lter) d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Zwecke oder f\u00fcr die Aufnahme anderer Produkte benutzt werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Transport unserer gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen d\u00fcrfen nicht entfernt werden. Einwegverpackungen werden von uns nicht zur\u00fcckgenommen. Wir nennen stattdessen dem Besteller einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung annimmt.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>6) Pflichten des Bestellers\/Eigentumsvorbehaltssicherung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die gelieferte Ware bleibt bis zur v\u00f6lligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller offenen Rechnungen unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos ber\u00fchren den Eigentumsvorbehalt nicht.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Besch\u00e4digung und Zerst\u00f6rung zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt seine Anspr\u00fcche aus den Versicherungsvertr\u00e4gen schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<\/li>\n<li>Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpf\u00e4nden noch sicherungs\u00fcbereignen. Er ist jedoch berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen und zu verarbeiten. Die Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung\/-verarbeitung der Waren entstehenden Anspruch im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpf\u00e4ndet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.<\/li>\n<li>Der Besteller tritt zur Sicherung der Erf\u00fcllung aller unserer Anspr\u00fcche aus den Rechtsbeziehungen mit ihm schon jetzt alle &#8211; auch k\u00fcnftig entstehenden und bedingten &#8211; Forderungen aus einem Weiterverkauf\/-verarbeitung der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in H\u00f6he von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und sind jederzeit berechtigt, diese Abtretung offenzulegen.<\/li>\n<li>Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden berechtigt. In diesen F\u00e4llen ist der Besteller verpflichtet, die aus Abtretungen eingezogenen Betr\u00e4ge unmittelbar an uns weiterzuleiten bzw. soweit dies nicht m\u00f6glich ist, f\u00fcr uns treuh\u00e4nderisch und gesondert zu verwahren. Die Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt, wenn der Besteller mit mehr als 25 % aller seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber mehr als 14 Tage in Verzug ger\u00e4t.<\/li>\n<li>Auf unser Verlangen hat der Besteller seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur H\u00f6he unserer Anspr\u00fcche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir machen davon solange keinen Gebrauch, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ohne Verzug nachkommt. Im Zahlungsverzug des Bestellers hat er uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen und zum Einzug der Forderungen notwendigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n<li>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/li>\n<li>Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt stets f\u00fcr uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen Gegenst\u00e4nden. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Anspr\u00fcche gegen den Dritten bis zur H\u00f6he des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.<\/li>\n<li>Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages \u00fcber mehr als 14 Tage, sowie im Falle eines Insolvenzantrags sind wir \u2013 unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Anspr\u00fcche \u2013 berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die von uns gelieferten Waren zur\u00fcckzuverlangen. In diesem Fall beinhaltet das R\u00fcckgabeverlangen gleichzeitig die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>7) Rechte des Bestellers bei M\u00e4ngeln<\/h2>\n<ol>\n<li>Offene Sachm\u00e4ngel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegen\u00fcber vom Besteller unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch sieben Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der K\u00e4ufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu pr\u00fcfen, ob die VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN gelieferte Ware mangelfrei und f\u00fcr die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle M\u00e4ngel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, unge\u00f6ffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Pr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem \u00dcbergang der Gefahr auf den Besteller gem\u00e4\u00df Ziffer V. 1 sind R\u00fcgen von versteckten M\u00e4ngeln ausgeschlossen und gelten als versp\u00e4tet soweit sie h\u00e4tten zumutbar erkennbar sein m\u00fcssen. Bei einer versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziffer VIII seine M\u00e4ngelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.<\/li>\n<li>Im Fall von M\u00e4ngeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherf\u00fcllung), sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Sind wir zur Nacherf\u00fcllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verz\u00f6gert sich diese \u00fcber angemessene Fristen hinaus aus Gr\u00fcnden, die wir zu vertreten haben, oder schl\u00e4gt in sonstiger Weise die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>8) Rechte und Pflichten unseres Unternehmens<\/h2>\n<ol>\n<li>Eine Haftung unseres Unternehmens f\u00fcr Sch\u00e4den oder vergebliche Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen: <strong>a)<\/strong> von uns oder einem unserer Erf\u00fcllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder <strong>b)<\/strong> auf eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erf\u00fcllungsgehilfen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Gem\u00e4\u00df Ziffer VIII. 1 a) und b) haften wir f\u00fcr Sch\u00e4den oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu verg\u00fctende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gem\u00e4\u00df \u00a7 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt. Wir haften gem\u00e4\u00df Ziffer VIII. 1 a) f\u00fcr die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dabei nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegen. Hierbei ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/li>\n<li>Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare Folgesch\u00e4den. Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise f\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund von grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Wir haften nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeanspr\u00fcchen Dritter entstehen.<\/li>\n<li>Haften wir gem\u00e4\u00df Ziffer VIII. 1 b) f\u00fcr die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Haftung der H\u00f6he nach auf den durch eine entsprechende Versicherung abgedeckten Betrag begrenzt, wenn nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegen.<\/li>\n<li>Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1 bis 3 genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Anspr\u00fcche aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur f\u00fcr solche Sch\u00e4den, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.<\/li>\n<li>Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII. 1 bis 4 vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gem\u00e4\u00df \u00a7 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gem\u00e4\u00df \u00a7 280 BGB oder Anspr\u00fcchen gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB.<\/li>\n<li>Soweit diese Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder gem\u00e4\u00df Ziffer VIII. 1 bis 5 eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>9) Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen<\/h2>\n<ol>\n<li>Anspr\u00fcche des Bestellers wegen M\u00e4ngeln oder wegen pflichtwidrig erbrachter Leistungen \u2013 einschlie\u00dflich Schadensersatzanspr\u00fcchen und Anspr\u00fcchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen \u2013 verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2 bis 5 etwas anderes ergibt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer K\u00e4ufer in der Lieferkette als Unternehmer aufgrund von M\u00e4ngeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Anspr\u00fcche des Verbrauchers erf\u00fcllt, tritt die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen des Bestellers gegen uns zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der andere K\u00e4ufer in der Lieferkette als Unternehmer die Anspr\u00fcche des Verbrauchers erf\u00fcllt hat, es sei denn, der Besteller h\u00e4tte sich gegen\u00fcber seinem Kunden\/Vertragspartner auf die Einrede der Verj\u00e4hrung erfolgreich berufen k\u00f6nnen. Die Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die Anspr\u00fcche des Kunden\/Vertragspartners des Bestellers wegen M\u00e4ngeln an der von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verj\u00e4hrt sind, bei Baumaterialien sp\u00e4testens aber f\u00fcnf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller abgeliefert haben, bei anderen Materialien ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.<\/li>\n<li>Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche des Bestellers innerhalb von f\u00fcnf Jahren ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von vier Jahren hinsichtlich Bauwerken und zwei Jahren hinsichtlich anderer Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Ver\u00e4nderung einer Sache besteht, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Vertr\u00e4gen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen insgesamt einbezogen worden ist. Die Verj\u00e4hrung gem\u00e4\u00df vorstehendem Satz 2 tritt fr\u00fchestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Anspr\u00fcche aus der Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von uns gelieferte Sache verursacht worden ist, gegen\u00fcber seinem Vertragspartner erf\u00fcllt hat, es sei denn, der Besteller h\u00e4tte sich gegen\u00fcber seinem Kunden\/Vertragspartner auf die Einrede der Verj\u00e4hrung erfolgreich berufen k\u00f6nnen. Die Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Anspr\u00fcche des Kunden\/Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen M\u00e4ngeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verj\u00e4hrt sind, sp\u00e4testens aber ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller abgeliefert haben.<\/li>\n<li>Haben wir eine nicht gesondert zu verg\u00fctende Beratung und\/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gem\u00e4\u00df \u00a7 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt, verj\u00e4hren darauf beruhende Anspr\u00fcche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Anspr\u00fcche des Bestellers\/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gem\u00e4\u00df \u00a7 434 BGB der von uns zu liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verj\u00e4hren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gem\u00e4\u00df \u00a7 434 BGB der von uns im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten f\u00fcr die Verj\u00e4hrung der darauf beruhenden Anspr\u00fcche die in Ziffern 1 bis 3 und 5 getroffenen Regelungen.<\/li>\n<li>Die in Ziffern 1 bis 4 getroffenen Bestimmungen gelten nicht f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie nicht f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsm\u00e4ngeln der von uns gelieferten Waren, ferner nicht f\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen unseres Bestellers\/Kunden, die darauf beruhen, dass wir M\u00e4ngel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder wir eine Pflicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX. 5 genannten F\u00e4llen gelten f\u00fcr die Verj\u00e4hrung dieser Anspr\u00fcche die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>10) R\u00fccknahmen<\/h2>\n<p>Die R\u00fccknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>11) Abtretungsverbot<\/h2>\n<p>Ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung d\u00fcrfen Rechte bzw. Anspr\u00fcche gegen uns, insbesondere wegen M\u00e4ngeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte \u00fcbertragen oder an Dritte verpf\u00e4ndet werden; \u00a7 354 a HGB bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>12) Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln<\/h2>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.<\/li>\n<li>Auf das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Vorschriften \u00fcber den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2020 in der jeweils neuesten Fassung.<\/li>\n<\/ol>\n<hr \/>\n<h2>13) Schlussbestimmungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere gem\u00e4\u00df der EU Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle Informationen sind der Datenschutzerkl\u00e4rung unter <a href=\"https:\/\/www.epodex-industries.com\/\">https:\/\/www.epodex-industries.com\/<\/a> zu entnehmen.<\/li>\n<li>Unsere Lieferadresse lautet: EPODEX GmbH, Duisburger Stra\u00dfe 36, 47829 Krefeld (Deutschland), HRB 18671, Amtsgericht Krefeld, USt-IdNr.: DE327131753, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Marko Baric<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 ) Allgemeines &#8211; Geltungsbereich Die vorliegenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern der Kunde Unternehmer (\u00a714 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 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